Opium Massage
Besonders - Besinnlich - Berauschend
Hygienevorgaben während der Corona-Epidemie

Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung können Dienstleistungen grundsätzlich wieder durchgeführt werden.

Bei der Dienstleistungserbringung kann der Mindestabstand zwischen den Sexarbeiter_innen und den Kundinnen oder Kunden naturgemäß nicht eingehalten werden. Daher gibt es nun einige Dinge zu beachten.

Wir bitten hierbei um Ihre Unterstützung, indem Sie sich streng an diese Vorgaben halten. Sollten Sie diese nicht einhalten können, dürfen wir Ihnen keine Leistungen anbieten – bitte sehen Sie dann auch direkt von einem Besuch ab.



Bedingungen für die Inanspruchnahme erotischer Leistungen:





Nur ohne Krankheitssymptome

Sollten Sie an Covid19 –typischen Krankheitssymptomen (v.a. Fieber, Husten und Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen) leiden oder unter Quarantäne gestellt sein, dann kommen Sie bitte gar nicht erst.  Sollten wir selbst Zweifel an Ihrem Gesundheitszustand haben, werden wir eine Dienstleistung ablehnen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.







Mund-Nase-Bedeckung

Sie müssen beim Betreten unseres Betriebes und auch während der gesamten Dienstleistung eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Sollten Sie keine eigene Mund-Nase-Bedeckung haben, können wir Ihnen zum Selbstkostenpreis eine Einweg-Maske anbieten.




 Desinfektion     
  
Direkt nach dem Betreten unserer Betriebsräume müssen Sie zuerst Ihre Hände waschen und desinfizieren. Wir stellen hierfür natürlich alles bereit.






Abstand
Bitte beachten Sie die Abstands-Regeln von 1,5 Metern zu anderen Kunden. Zurzeit lassen wir max. 4 Kunden gleichzeitig in unsere Betriebsräume, sodass es nicht schwer ist den Abstand einzuhalten.






Beschränkung der erotischen Dienstleistung
Bitte beachten Sie, dass der Verordnungsgeber das Angebot von Leistungen auf z.B. erotische Massagen begrenzen kann. Erfolgt vom Verordnungsgeber keine Vorgabe von Beschränkungen, sind auch alle prostitutiven Leistungen unter Maßgabe der Hygieneregeln erlaubt.






Kontaktdatenerfassung
Wir sind verpflichtet Ihre Kontaktdaten sowie den Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens unserer Betriebsräume zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren. Hierzu ist es erforderlich vor der Dienstleistung ein entsprechendes Formular ausfüllen. 

Seit dem 15.09.2020 ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes verpflichtend.

Ab sofort können Sie sich bei uns auch über die Luca- und die Corona WarnApp registrieren. 








Diskretion ist und bleibt das oberste Gebot, und sowohl wir, als auch die Behörden wissen Ihre Anonymität zu schützen!


Infos zu unseren internen Hygienemaßnahmen

Da wir schon immer Wert auf Hygiene gelegt haben, brauchten wir in Bezug auf die neue Coronaschutzverordnung (von Mundschutz mal abgesehen) gar nicht viel verändern. 



Kontakteinschränkungen

Die Anzahl der Personen zur Erfüllung von Dienstleistungen ist auf 2 beschränkt. Jegliche Form von Dienstleistungen bei der mehr als 2 Personen in einem Raum aufhalten, sind untersagt.





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